Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit Trainer Bertram Groinig geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch Trainer Bertram Groinig schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung zum Training in Kraft. Trainer Bertram Groinig ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Mit Buchung der Stunden werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trainer Bertram Groinig akzeptiert.

2. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Trainer Bertram Groinig teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilung ändern. Dabei versucht die Tennisschule Schwarz, nach Möglichkeit, auf die Wünsche der Kunden Rücksicht zu nehmen.

  • Die Anmeldung gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten bzw. werden keine Kosten zurückerstattet.

  • Die Einteilung des Trainers ist Trainer Bertram Groinig vorbehalten.

  • Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während der Saison ist möglich.

  • Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.

  • Bei unbespielbaren Plätzen während der Sommersaison findet das Training in der Halle statt oder wird rechtzeitig mit den Teilnehmern kommuniziert.

3. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Trainer können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Minderjähriger den Trainingsbereich verlässt!

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgeltes.

5. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden von Trainer Bertram Groinig elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings bin ich befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

7. Trainingskosten

Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt monatlich zu zahlen.

  • Monatlicher Dauerauftrag des Kunden (einmalige Rechnung an Bertram Groinig)

  • Die Trainingskosten sind auch bei höherer Gewalt zu bezahlen und es obliegt Trainer Bertram Groinig, ob die Kosten unter Umständen erstattet werden.

  • Die Hallenkosten in der Wintersaison werden vorab für die ganze Saison in Rechnung gestellt.

8. Trainingsausfall

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.

  • Bei Gruppentraining ab 2 Personen können vom Kursteilnehmer versäumte Stunden nicht nachgeholt werden.

  • Bei Einzeltraining werden rechtzeitig abgesagte Stunden nachgeholt, jedoch nur einmal in der Sommersaison und zweimal im Winter.

  • Vom Schüler nicht wahrgenommene Trainerstunden sind gebührenpflichtig und werden in voller Höhe berechnet, bei anfallender Hallenmiete ist diese zu bezahlen.

  • Fällt ein Schüler aufgrund einer Verletzung/Krankheit länger als 4 Wochen hintereinander aus, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Eine Vertragsentbindung für die Dauer der Verletzung ist nur in diesem Fall 4 Wochen nach dem Zeitpunkt der Mitteilung möglich.

  • Von Trainer Bertram Groinig abgesagte Stunden werden selbstverständlich nachgeholt oder zurückerstattet.

  • Kosten bei Nachholterminen in der Halle bei nicht Erscheinen trägt der Schüler.

  • Nachholstunden können nicht auf die nächste Saison (Winter/Sommer) übertragen werden.

  • Trainingseinheiten, die aufgrund höherer Gewalt ausfallen, werden nicht nachgeholt.

9. Öffentliche Medien

Fotos, Film- und Tonaufnahmen dienen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit. Mit Einwilligung der AGB´s ist es Trainer Bertram Groinig gestattet Fotos etc. im Internet (Social Media, Flyer und Homepage des TCR), der Zeitung etc. zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung.